Bekanntmachung
13. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dittenheim
Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -
Der Gemeinderat der Gemeinde Dittenheim hat am 06.11.2024 die 13. Änderung des Flächennutzungsplans Dittenheim beschlossen. Mit der Änderung erfolgt eine kleinräumige Anpassung im Gemeindeteil Sausenhofen. Am südwestlichen Ortsrand wird hier eine bisher als Grünfläche dargestellte Fläche in eine gemischte Baufläche abgeändert. Die Fläche ist überwiegend mit landwirtschaftlichen Anlagen und Gebäuden bebaut und somit bereits entsprechend geprägt. Mit der Änderung in eine gemischte Baufläche soll die Grundlage für eine mögliche Umnutzung der vorhandenen Gebäude oder entsprechende Ersatzneubauten geschaffen werden.
Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Die hierbei vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden bei der Planung berücksichtigt.
In der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2025 wurde nunmehr der vom Ingenieurbüro Klos, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt erstellte Entwurf zur Änderung des Bauleitplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit
vom 03. März 2025 bis 04. April 2025
öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105 oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes zur Planung vor. Im Umweltbericht wurde eine Erfassung der Bestandssituationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Menschen und menschliche Gesundheit, Orts- und Landschaftsbild, Erholung sowie Kultur- und Sachgüter durchgeführt, die Auswirkungen der Planungen auf die jeweiligen Schutzgüter erfasst sowie eine Bewertung für das jeweilige Schutzgut und mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorgenommen.
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | 12. Änderung FNP |
---|---|
Boden, Wasser, Klima/Luft | gering |
Tiere und Pflanzen | mittel |
Menschen und menschliche Gesundheit | gering/nachrangig |
Orts- und Landschaftsbild, Erholung | nachrangig |
Kultur- und Sachgüter | gering |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.